Wichtige Infos für Ihren Urlaub im Ferienhaus Sailors Huuske auf Baltrum
http://baltrum-online.de/html/insel_anreise.htm
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Beherbergungsgewerbe
(In Anlehnung an die Empfehlung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband)
(§§ 145–151, 631, 675–676 BGB)
Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung des Ferienhauses/der Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus/die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Ferienhaus/die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Ferienhaus/die reservierte Ferienwohnung anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus/die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht: 5% des Mietpreises für das Ferienhaus/die Ferienwohnung, d.h.: 95% des vereinbarten Mietpreises sind an den Vermieter zu entrichten, falls dieser das reservierte Ferienhaus/die reservierte Ferienwohnung nicht mehr rechtzeitig und adäquat vermieten kann.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag stehen dem Gast das Ferienhaus/die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Ferienhaus/die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
5.Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand Norden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Ausfallversicherung (in jedem Reisebüro)